Herzlich Willkommen. Schön, dass Sie meine Homepage besuchen.
Lassen Sie mich Ihnen kurz vorstellen:
Nachdem ich eine 3jährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolviert habe, machte ich eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung. Die nächsten Schritte waren für mich die Weiterbildungen zur Pflegeberaterin nach §7a SGB XI, zur geprüften Pflegesachverständigen (Gutachterin) und zur zertifizierten Trauerbegleiterin/Sterbebegleiterin. Zusätzlich bin ich zertifizierte Gesundheits-und Ernährungsberaterin (Schwerpunkt Ayurveda).
Die ideale Kombination - davon profitieren Sie!
Zertifizierte Pflegeberaterin nach §7a SGB XI und geprüfte Pflegesachverständige - neutral und unabhängig.
Nach der neuen Pflegereform erhalten Pflegebedürftige seit dem 01.01.2022 zum Teil verbesserte und höhere Leistungen. Vom Gesetzgeber ist es so gewollt, dass die Menschen solange wie möglich Zuhause, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und versorgt werden können - "ambulant vor stationär" ist die Devise. Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden daher Zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Auf Antrag können sie einem von 5 Pflegegraden zugeordnet werden. Der Medizinische Dienst (MD) gibt nach seiner Begutachtung in Ihrem Hause seine Empfehlung ab, ob und wenn ja welcher Pflegegrad bewilligt werden soll.
Viele Anträge werden aber abgelehnt, weil die meisten Menschen nicht wissen, was es bei der Antragstellung oder Begutachtung zu beachten gibt.
Was kann ich für Sie tun:
1. Ich ermittle zuverlässig Ihren Pflegebedarf
2. Helfe Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades
3. Bereite Sie auf das Begutachtungsgespräch mit dem medizinischen
Dienst (MD) vor
4. Unterstütze Sie beim Verfassen des Widerspruchs, falls Ihre Pflegekasse
Ihren berechtigten Anspruch auf den Ihnen zustehenden Pflegegrad
ablehnt.
Achtung: Sie erhalten von mir ausdrücklich keine Rechtsberatung !!
Eine unverbindl. Beratung rund um das Thema Pflege kostet 50,- €. / Std.
Seit 2020 erfolgt die Beratung ausschließlich telefonisch oder digital per Video.
So sparen Sie die Anfahrtskosten!
Obwohl die (MD / Medicproof) - Gutachter objektiv Ihren Pflegebedarf ermitteln sollten, kommt es situationsbedingt manchmal vor, dass Pflegesituationen falsch eingeschätzt, und somit ein niedrigerer Pflegegrad ermittelt wird. Oft zeigen sich Pflegebedürftige durch den unbekannten Besuch motiviert und geben ein besseres Bild ihres tatsächlichen Zustands ab.
Hier kann ich Sie unterstützen optimal vorbereitet in das Begutachtungsgespräch mit dem MD zu gehen!
Folgende Leistungen können Sie bei Hilfebedarf in Anspruch nehmen:
Entlastungsbetrag - Pflegegrade: 1 - 5 = 125 € / Monat
Pflegegeldleistungen: das Geld, das die Pflegeperson erhält
Pflegegrad 1 ----------------------------------------------------------------
Pflegegrad 2 332 €
Pflegegrad 3 573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5 947 €
Pflegesachleistungen: das Geld, das der Pflegedienst erhält
Pflegegrad 1 -----------------------------------------------------------------
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1432 €
Pflegegrad 4 1693 €
Pflegegrad 5 2095 €
Verhinderungspflege (Ersatzpflege im eigenen Haushalt - auch kombinierbar mit der Kurzzeitpflege):
Pflegegrad 2 - 5
Wenn die Pflegeperson ausfällt (z.B. Urlaub, Krankheit) wird bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr gezahlt:
Höchstbetrag 1.612,00 €
Kurzzeitpflege: (kombinierbar mit der Verhinderungspflege) Pflegegrad 2 - 5
nach Krankenhausaufenthalt oder Verhinderung der Pflegeperson wird bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr gezahlt.
Höchstbetrag 1.774,00 €
Ich freue mich auf Ihren Anruf und unterstütze Sie gern!
Mobil : 01578 - 275 14 91
Oder kontaktieren Sie mich unter:
pflegeberatung-schueling@t-online.de
zuletzt aktualisiert am: 14.03.2024